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Die lückenlose Zertifizierungskette Eurotruss Traversensysteme bestechen durch ihre vielseitigen Einsatzmöglichkeiten. Die umfangreichen Baukästen erlauben kreatives Gestalten, so dass dem Planer mit Hilfe von CAD-Bibliotheken geometrisch kaum Grenzen gesetzt sind. Um dieser Freiheit auch den rechtlichen Rahmen zu gewähren, sind Eurotruss Traversensysteme und die daraus erbauten Konstruktionen umfangreichen Prüfungen unterzogen worden. In Abhängigkeit vom Einsatzbereich sind die Anforderungen an den Hersteller und seine Produkte gestellt. |
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Bleibt eine der Zertifizierungen
nicht erfüllt, so ist auch der Einsatzbereich des Systems begrenzt.
Für Eurotruss Systeme sind alle erforderlichen Prüfungen geleistet
und die Voraussetzungen für weiterführende Sonderkonstruktionen
betreffende Prüfungen, erfüllt. Die folgende Übersicht gibt dem professionellen Veranstaltungstechniker eine Übersicht der lückenlosen Zertifizierungskette des Herstellers Eurotruss, seiner Produkte und dem Support des Hauses Lightpower. |
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Der geprüfte Schweißer Die Schweißer der Firma Eurotruss sind qualifiziert nach DIN EN 287 T.2 (Prüfung von Schmelzschweißern für Aluminium und Aluminiumlegierungen). Diese Qualifikation des Personals allein berechtigt die Firma Eurotruss noch nicht im Bauaufsichtlichen Bereich Schweißarbeiten durchzuführen, sondern erfüllt zunächst nur die Voraussetzung für weiterführende Prüfungen. Firmen, die geprüfte Schweißer beschäftigen – aber keinen Schweißeignungsnachweis nach DIN 4113 – besitzen, dürfen lediglich Bauteile für „Einrichtungen“ herstellen, nicht aber bauliche Anlagen wie z. B. Bühnenüberdachungen. |
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Die statische Berechnung Alle Eurotruss Traversen sind statisch berechnet, so dass die bekannten Belastbarkeitstabellen für Träger auf zwei Stützen von qualifizierten Ingenieuren erstellt wurden. Für alle vom Anwender erdachten Konstruktionen können ebenfalls prüffähige Statiken angefertigt werden. Auf diese Weise lassen sich komplexe Konstruktionen für Messestände oder Bühnenüberdachungen normgerecht und prüfbar umsetzen. Erforderliche Verankerungen, Ballast und Verbände werden berechnet. |
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Die Bauartprüfung Die Prüfung umfasst nur den vom Antragsteller beantragten Umfang. Ob dabei eine Traverse aus Einzelelementen, also mit Verbindung, geprüft wurde, geht aus dem Siegel „RW TÜV Bauartgeprüft“ nicht hervor. Auskunft gibt der Prüfbericht, der neben der Stücklung auch die Profildaten und Werkstoffe enthält. Im Zweifelsfall gibt man dort gern Auskunft zu den Prüfungen. Die Bauartprüfung der Eurotruss Traversen bezieht sich exakt auf die Daten der bekannten Belastbarkeitstabellen. Die Bauartprüfung gibt dem Eurotruss Anwender die Gewissheit, mit korrekten Angaben zur Belastung zu arbeiten. |
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Der Schweißeignungsnachweis Im Gegensatz zum geprüften Schweißer muss zum Erlangen des „Eignungsnachweises zum Schweißen von tragenden Bauteilen aus Aluminium“ der gesamte Betrieb, mit all seinen Einrichtungen, Qualitätssicherungen und Schweißern den Anforderungen der prüfenden Stelle genügen. Eurotruss ist einer der wenigen Traversenhersteller, der diesen Nachweis erbringt. Erst diese Zertifizierung ermöglicht eine Serienfertigung von Bühnenüberdachungen, welche in den Bauaufsichtlichen Bereich fallen. |
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Das Prüfbuch Ein Prüfbuch wird für fliegende Bauten, somit auch Bühnenüberdachungen, erforderlich, wenn die aus Traversenelementen montierte Konstruktion den Charakter einer baulichen Anlage besitzt und zum ortsveränderlichen, wiederholten Aufstellen dient. Im Prüfbuch ist die amtliche Ausführungsgenehmigung enthalten, welche die Freigabe der Konstruktion bestätigt. Zum Erlangen einer Ausführungsgenehmigung bedarf es einer geprüften statischen Berechnung, Zeichnungen und Zertifikate der verwendeten Baumaterialien sowie des „Eignungsnachweises zum Schweißen von tragenden Bauteilen aus Aluminium“ des Herstellers. Für Eurotruss-Bühnenüberdachungen lassen sich problemlos Ausführungsgenehmigungen beantragen, da allen Anforderungen seitens der Planung, Berechnung und Herstellung genügt wird. |
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